Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
        Kontaktlinsenoptiker
      
  									Zur Erlangung bzw. Beibehaltung eines Führerscheines sind auf amtsärztliche Aufforderung ein augenärztlicher
  									Befund vorzulegen.
  									Da dies oft sehr kurzfristig erfolgen muss, biete ich hierfür prompte Termine an.
                    
                  
                    Durch die zunehmende Arbeit am Bildschirm können Augenprobleme auftreten, die durch eine fachärztliche
                    Untersuchung entdeckt und behandelt werden können.
                    Daher haben Sie als Dienstnehmer Anspruch auf eine regelmäßige Augenuntersuchung.
                    
                  
                    Zur Erlangung bzw. Beibehaltung eines Flugscheines ist eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
                    
                    Da Tauglichkeitsuntersuchungen keine Kassenleistung sind, fallen ähnliche Kosten wie in einer
                    Kassenordination an.
                    
                    Zur Durchführung der Tauglichkeitsprüfungen stehen unter anderem folgende Untersuchungsgeräte zur 
                    Verfügung: