Dr. G. Rudnay

Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Kontaktlinsenoptiker

Wahlarzt


Als Wahlarzt habe ich keine Verträge mit den Krankenkassen und daher ist eine Direktverrechnung meinerseits nicht möglich.

Rezepte von Wahlärzten werden von den Apotheken und Optikern im Regelfall wie Kassenrezepte behandelt.

Die Vorteile einer Wahlarztordination sind:


Mehr Details unter https://www.gesundheit.gv.at

Wir können auf Wunsch Ihre Honorarnote über WAHonline einreichen.
Derzeit können Patienten der ÖGK und SVS diese Leistung nach Bekanntgabe bei der Anmeldung in Anspruch nehmen.

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augenarzt@rudnay.at
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