Dr. G. Rudnay

Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Kontaktlinsenoptiker

Wahlarztabrechnung


Sie erhalten als Kassenpatient eine Wahlarztrechnung, die die geleisteten Kassenpositionen auflistet, sodass die Krankenkasse verpflichtet ist, Ihnen den gesetzlichen Kassentarif der Kassenpositionen zu 80% rückzuerstatten.

Dies jedoch nur, wenn in diesem Quartal noch keine augenärztliche Kassenleistung in Anspruch genommen wurde. Mehrere Ausnahmeregelungen machen das System für Patienten schwer durchschaubar.
Erfahrungsgemäß schwanken daher die Rückerstattungsbeträge.

Mehr Details unter https://www.gesundheit.gv.at

Wir können auf Wunsch Ihre Honorarnote über WAHonline einreichen.
Derzeit können Patienten der ÖGK und SVS diese Leistung nach Bekanntgabe bei der Anmeldung in Anspruch nehmen.

Wegen zunehmender Terminuntreue, muss leider für nicht rechtzeitig abgesagte Termine eine Honorarnote gelegt werden.


HINWEIS:

Bei medizinischer Indikation ist wieder die Einreichung der Kontaktlinsenrechnungen bei der ÖGK möglich.

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