Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Kontaktlinsenoptiker
Bei medizinischer Indikation erfolgt eine tarifgemäße Kostenübernahme durch
Ihre
Sozialversicherung*.
Sollte keine medizinische Indikation bestehen, ist mit den gleichen Kosten wie bei einem Kassenarzt
oder Optiker zu rechnen.
* ab 1.7.2024 ist bei medizinischer Indikation wieder die Einreichung der Kontaktlinsenrechnungen bei der ÖGK möglich.