Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Kontaktlinsenoptiker
Bei medizinischer Indikation erfolgt eine tarifgemäße Kostenübernahme durch
Ihre
Sozialversicherung*.
Sollte keine medizinische Indikation bestehen, ist mit den gleichen Kosten wie bei einem Kassenarzt
oder Optiker zu rechnen.
* Ab 2023 hat die ÖGK gemeinsam mit der Wirtschaftskammer einseitig die Zusammenarbeit mit den Wahlärzten aufgekündigt. Somit werden leider keine Verordnungsscheine für Kontaktlinsen trotz medizinischer Indikation angenommen und damit erfolgt keine tarifgemäße Kostenübernahme durch die ÖGK!