Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie
Kontaktlinsenoptiker
Bei medizinischer Indikation erfolgt eine tarifgemäße Kostenübernahme durch
Ihre
Sozialversicherung.
Sollte keine medizinische Indikation bestehen, ist mit den gleichen Kosten wie bei einem Kassenarzt
oder Optiker zu rechnen.